Empfehlungen zum Ausschluss
Hinweis
Die Empfehlungen des SVVK richten sich an seine Mitglieder. Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlungen und die Modalitäten der Desinvestition liegt in der alleinigen Verantwortung der Mitglieder des SVVK. Der SVVK verlangt keine kollektiven Entscheidungen über den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Wertpapieren und/oder die Ausübung von Stimmrechten. Seine Mitglieder sind unabhängige Treuhänder, die für ihre Anlage- und Stimmrechtsentscheide selbst verantwortlich sind und stets unabhängig handeln müssen.
Staaten
Der SVVK-ASIR empfiehlt seinen Mitgliedern den Ausschluss von Staatsanleihen von Ländern, gegen welche die Schweiz aufgrund einer Verletzung des Völkerrechts, namentlich der Menschenrechte, ein umfassendes Rüstungs- oder Repressionsgüterembargo erlassen hat.
Sie sind im Folgenden aufgelistet. Für mehr Informationen, konsultieren Sie bitte unsere Richtlinie «Sanktionen gegen Staaten ».
- Afghanistan
- Belarus
- Iran
- Libya
- Myanmar
- North Korea
- Russia
- Sudan
- South Sudan
- Syria
- Venezuela
- Zimbabwe