Unser Ansatz

Schweizerische Normen und Werte

Die Schweizer Pensionskassen und Versicherungen, welche dem SVVK-ASIR angehören, stehen im Dienst eines grossen und vielfältigen Teils der Schweizer Bevölkerung. Deshalb beruht unsere Handlungsbasis auf die im demokratischen Konsens definierten Rechtsnormen und Werte. Sie finden in der Bundesverfassung, den Gesetzen und Verordnungen, sowie in den von der Schweiz ratifizierten, internationalen Abkommen ihren Ausdruck. Dieses Vorgehen garantiert die grösstmögliche Objektivität.

Beispiele von Normenverletzungen

Nachhaltigkeits­thema (ESG)
Normenverstoss
Internationale Konvention
Einbettung im Schweizer Recht*
Beispiel
Menschenrechte
Recht der Völker frei über ihre natürlichen Reichtümer zu verfügen
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966)

Ein Unternehmen betreibt Rohstoffabbau oder ein Infrastrukturprojekt mit grossen Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen der lokalen Bevölkerung ohne deren freie Zustimmung.

Beispiel: CK Power Public Co.

Arbeitsrechte
Zwangsarbeit
Erklärung der IAO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1988) und das Übereinkommen über Zwangsarbeit (1930)

Ein Unternehmen beschränkt die Freiheit seiner Angestellten, hält deren Ausweispapiere zurück oder bringt sie durch hohe Gebühren in eine Schuldknechtschaft.

Beispiel: OFILM Group

Umwelt
Bedrohung von Schutzgebieten
Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (1972)

Die Aktivitäten eines Unternehmens oder seine finanzierten Projekte bedrohen ein Naturschutzgebiet (z.B. ein UNESCO-Welterbe oder Biosphärenreservat).

Beispiel: EXIM Bank of India

Governance
Korruption, Bestechung, Erpressung oder Geldwäscherei.
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (2003)

Ein Unternehmen versucht durch korruptes Handeln das Justizsystem zu umgehen oder zu untergraben, indem es einschlägige Beweise vernichtet oder versucht, Richter oder Zeugen zu bestechen oder anderweitig zu beeinflussen, damit diese bestimmte Massnahmen ergreifen oder Aussagen machen.

Beispiel: Petróleos de Venezuela

Kontroverse Waffen
Entwicklung, Herstellung, Lagerung und der Handel mit Streumunition, als auch die Unterstützung dieser Handlungen, ist untersagt
Übereinkommen über Streumunition (2008)

Ein Unternehmen produziert die Zünder für Streubomben, eine Schlüsselkomponente, welche für die tödliche Wirkung der Waffe mitverantwortlich ist.

Bei Produzenten kontroverser Waffen ist ein Dialog nicht zielführend, da nicht ein Fehlverhalten, sondern das produzierte Gut selbst die Normen verletzt. Deshalb empfiehlt der SVVK-ASIR die betreffenden Unternehmen zum Ausschluss.

Beispiel: Aryt Industries

*Systematische Rechtssammlung: Eine von der Eidgenossenschaft publizierte systematische Sammlung aller schweizerischen Bundesgesetze, Verordnungen und völkerrechtlichen Verträge, die in Kraft sind.

Überwachung der Portfolien

Unsere Arbeit beruht auf der engen Kooperation mit einer Reihe internationaler und Schweizer Experten der Nachhaltigkeits-Research (Erfahren Sie mehr über unsere Partner). Dies ermöglicht die Identifikation und unabhängige Verifizierung von Normenverstössen, das heisst die Verletzung von Menschenrechten, Kernarbeitsnormen und Umweltrechten, sowie Korruption und Betrug.

Den Dialog suchen

Unternehmen können sowohl durch ihr Verhalten (d.h. die Art der Geschäftsführung) als auch aufgrund ihrer Produkte (Geschäftsbereiche) gegen die normative Basis verstossen. Im ersten Fall streben wir einen gezielten Dialog mit den Verantwortlichen der Unternehmen an. Bedingungen für einen Dialog sind nachweisliche, schwere und systematische Verstösse. Wir sehen im Dialog das wirksamste Instrument, um positive Veränderungen zu erzielen. Mit der Führung der Dialoge werden spezialisierte externe Anbieter beauftragt, welche über das entsprechende Netzwerk und Know-how verfügen (Erfahren Sie mehr über unsere Partner).

Empfehlungen zum Ausschluss

Scheitert der Dialogversuch, wird das Unternehmen auf die Ausschlussliste des SVVK-ASIR gesetzt. Bei den Herstellern von Streumunition, Anti- Personenminen und Nuklearwaffen, ist mit einem Gespräch kaum eine Veränderung der Lage zu erreichen, weshalb wir hier keinen Dialog führen. Ihre Produkte verstossen gegen Schweizer Gesetze und international anerkannte Konventionen, namentlich die Ottawa- und Oslo-Konventionen sowie den Atomwaffensperrvertrag.

Die Liste wird laufend aktualisiert und unseren Mitgliedern im Sinne einer Empfehlung zur Verfügung gestellt sowie auf dieser Webseite publiziert. Der Entscheid über den Ausschluss eines Titels aus dem Portfolio verbleibt uneingeschränkt beim einzelnen Vereinsmitglied.

Normative Basis des SVVK-ASIR

Für mehr Informationen: Normative Basis des SVVK-ASIR (PDF)