Engagement Dialog

Die Mitglieder des SVVK-ASIR sind überzeugt, dass der direkte Dialog mit den Unternehmen der effektivste Weg ist, um positive Veränderungen herbeizuführen. Deshalb ist Engagement unsere bevorzugte Strategie.
Es gibt empirische Belege dafür, dass der Engagement-Dialog – und damit verbunden das Abstimmen auf Generalversammlungen – ein besonders effektiver Weg ist, um als Investor bei Kapitalmarktanlagen eine positive Wirkung zu erzielen. Gleichzeitig kann ein solcher Engagement-Dialog in einer langfristigen Wertsteigerung und Risikoreduzierung resultieren. Bleibt der Dialog hingegen ergebnislos, ist als letzte Konsequenz in diesem Prozess auch der Ausschluss des Unternehmens ein legitimes Mittel.
Screening
Mittels der Überprüfung des Anlageuniversums seiner Mitglieder identifizieren wir anhand von ESG-Kriterien problematische Unternehmen. Bei nachweislich schweren und systematischen Verstössen gegen die normative Basis (Menschen-, Arbeits-, Umweltrechte und Korruption) setzen wir auf den Dialog mit den betroffenen Unternehmen. Die Anwendung dieser Rechtsnormen auf die Unternehmen des Privatsektors orientiert sich dabei an Empfehlungen der Vereinten Nationen und der OECD, welche auch die Schweiz unterstützt.
Eine Übersicht der Unternehmen, mit denen der SVVK derzeit aufgrund von Normverletzungen in einem Engagement-Dialog steht, ist hier ersichtlich. Darüber hinaus führt der SVVK mit weiteren Unternehmen einen spezifischen Dialog zu den Themen Klima sowie Biodiversität.
Investment Universum
Die über 10'000 Unternehmen, in welche die Mitglieder des SVVK-ASIR weltweit investiert sind, werden auf potentielle Verstösse gegen die normative Basis geprüft. Für die Analyse werden täglich über zwei Millionen Nachrichten analysiert und potentielle Verstösse auf ihre Schwere geprüft. Für diese Arbeit beauftragen wir zwei voneinander unabhängige ESG-Recherchefirmen.
Engagement-Dialog
Bei schweren und systematischen Verstössen initiieren wir einen Engagement-Dialog. Mit dessen Führung beauftragen wir einen externen Partner, beteiligen uns bei gewissen Fokusfällen aber auch direkt. Ein Engagement-Dialog dauert im Schnitt drei Jahre. Es werden direkte Gespräche und zahlreiche Korrespondenzen geführt mit dem Ziel weitere Verstösse zu verhindern.
Erfolgreiches Engagement
Ein erfolgreiches Engagement kann das Unternehmen darin stärken, nicht-finanzielle Risiken besser zu erkennen und den langfristigen Unternehmenswert steigern.
Ausschlussempfehlung
Führt der Dialog zu keinem Ergebnis, können die Mitglieder des SVVK-ASIR eine Empfehlung zum Ausschluss aussprechen. Dieser Entscheid wird immer im Kollektiv gefällt und ausführlich dokumentiert.
FAQ
FAQ
Was ist ein Engagement?
Unter Engagement versteht der SVVK den strukturierten Dialog mit Unternehmen, um Umwelt‑, Sozial‑ oder Governance‑Risiken anzusprechen und Verbesserungen zu erreichen. Engagement ist in der Regel langfristig angelegt und zielt darauf ab, negative Auswirkungen zu verringern sowie nachhaltige Veränderungen in Unternehmensführung, Strategie und Geschäftspraxis zu fördern.
Ist Engagement wirksam?
Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis deuten darauf hin, dass ein strukturierter Aktionärsdialog in vielen Fällen positive Veränderungen bei Unternehmen bewirken kann, insbesondere wenn er langfristig angelegt ist und auf klaren Erwartungen beruht. Studien zeigen zudem Zusammenhänge zwischen Engagement sowie Verbesserungen in der Unternehmensführung und im Umgang mit Umwelt‑ und Klimarisiken.
Gleichzeitig ist Engagement kein Selbstzweck und kein Allheilmittel. Seine Wirksamkeit hängt vom Thema, vom Unternehmen und vom Kontext ab. Der SVVK setzt Engagement daher gezielt ein und überprüft dessen Verlauf im Rahmen seines regelbasierten Ansatzes.
Warum Engagement vor Ausschluss?
Der direkte Dialog erlaubt es Investoren, ihre Einflussmöglichkeiten als aktive Eigentümer zu nutzen und Unternehmen bei der Weiterentwicklung problematischer Praktiken zu begleiten. Gerade bei komplexen oder systemischen Fragestellungen kann Engagement wirksamer sein als ein unmittelbarer Rückzug. Ein Ausschluss bleibt dennoch eine mögliche Konsequenz, wenn Dialogbemühungen erfolglos bleiben.
Mit welchen Unternehmen treten wir in den Dialog?
Die Auswahl der Unternehmen für den Engagement‑Dialog erfolgt entlang zweier unterschiedlicher Zugänge.
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der OECD folgt der SVVK einem risikobasierten Ansatz und priorisiert Fälle schwerwiegender und systematischer Risiken – etwa bei mutmasslichen Verstössen gegen die normative Basis oder bei hohen klimabezogenen Risiken. Diese Fälle werden auf Basis eines systematischen Screenings identifiziert und folgen einem klar geregelten Engagement‑ und Eskalationsprozess. Bei ausbleibenden Fortschritten kann dieser Prozess bis hin zu Ausschlussempfehlungen führen.
Daneben führt der SVVK auch weitere, thematische Dialoge mit Unternehmen. Bei der Auswahl dieser Engagements werden unter anderem das Einflusspotenzial sowie die verfügbaren Ressourcen berücksichtigt. Diese Dialoge zielen auf Wirkung ab, ohne zwingend einem formalen Eskalationspfad zu unterliegen.
Gilt dieser Ansatz auch für den Klimadialog?
Ja. Klimabezogene Engagements folgen denselben Grundsätzen wie andere thematische Engagements. Ergänzend legt die Klima‑Stewardship‑Politik dar, welche Erwartungen der SVVK im Hinblick auf die Klimatransition an Unternehmen richtet.
Ist der Klimadialog mit der normativen Basis vereinbar?
Ja. Grundlage des Klimadialogs ist die Normative Basis des SVVK, insbesondere das Übereinkommen von Paris. Darauf aufbauend formuliert der SVVK seine Erwartungen an Unternehmen und setzt diese im Rahmen seines Engagement‑Ansatzes um.
Wie messen wir den Erfolg von Engagement?
Der Erfolg eines Engagements wird anhand klar definierter Ziele und regelmässiger Bewertungen gemessen. Zu Beginn eines Engagements werden auf Basis einer umfassenden Analyse konkrete Erwartungen an das Unternehmen formuliert, die sich an der jeweiligen Problemstellung orientieren.
Im Verlauf des Engagements wird jährlich überprüft, ob Fortschritte erzielt werden. Dabei stehen insbesondere zwei Aspekte im Vordergrund:
Fortschritt (Progress): Werden die definierten Ziele substanziell umgesetzt, beispielsweise durch Verbesserungen in Strategie, Governance oder Massnahmen?
Zusammenarbeit (Responsiveness): Zeigt das Unternehmen Bereitschaft zum Dialog und setzt es sich konstruktiv mit den Erwartungen auseinander?
Ein Engagement gilt als erfolgreich, wenn messbare Fortschritte erkennbar sind und das Unternehmen aktiv an der Umsetzung der vereinbarten Ziele arbeitet. Bleiben Fortschritte aus oder ist keine konstruktive Zusammenarbeit erkennbar, kann dies im Rahmen des definierten Eskalationsprozesses zu weitergehenden Massnahmen führen.
Was passiert bei ausbleibendem Fortschritt?
Der Umgang mit ergebnislosen Engagements richtet sich nach der Engagement und Ausschluss Richtlinie des SVVK, welche die verbindlichen Grundsätze für mögliche Eskalations‑ und Ausschlussentscheidungen festlegt.
Was bedeutet eine Deny Debt‑Empfehlung?
Deny Debt-Empfehlungen im Klimakontext zielen darauf ab, den Zufluss neuen Kapitals in Geschäftsmodelle oder Erweiterungen zu begrenzen, die nicht mit den Zielen der Klimatransition vereinbar sind. Sie betreffen damit primär zukünftige Investitionsentscheide.
Über den Umgang mit bestehenden Anlagen in den Portfolios der Mitglieder entscheiden die einzelnen Mitgliedsinstitutionen im Rahmen ihrer treuhänderischen Verantwortung und ihrer jeweiligen Anlagestrategien.
Warum Deny Debt statt Divestment?
Die Deny Debt‑Ansatz nutzt die Besonderheiten des Dialogs zur Klimatransition. Insbesondere der Ausbau CO₂‑intensiver Geschäftsmodelle wird in erheblichem Umfang über Fremdkapital wie Kredite und Anleihen finanziert. Der Ansatz setzt somit gezielt dort an, wo es darauf ankommt.
Durch die Einschränkung von Neuinvestitionen in Schuldtitel kann der Zufluss neuer Finanzmittel gezielt beeinflusst werden. Gleichzeitig behalten Investoren durch den Verbleib im Aktionariat ihre Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Engagements, etwa im Dialog mit Unternehmen oder bei der Unterstützung von Aktionärsanträgen.
Ein vollständiger Verkauf von Aktien auf Sekundärmärkten hat demgegenüber in der Regel nur begrenzten direkten Einfluss auf die Finanzierungsmöglichkeiten eines Unternehmens. Der Ansatz des SVVK verbindet daher Engagement mit gezielten Massnahmen auf der Finanzierungsseite.
Kann ein Ausschluss aufgehoben werden?
Ja. Unter bestimmten Bedingungen kann der SVVK die Wiederaufnahme von zuvor ausgeschlossenen Unternehmen empfehlen. Die Kriterien werden in der Engagement und Ausschluss Richtlinie geregelt und jährlich überprüft.
Wer entscheidet über Empfehlungen?
Empfehlungen des SVVK werden vom Responsible Investment Committee (RIC) beschlossen. Dieses vom Vorstand eingesetzte Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsinstitutionen zusammen und ist für die fachliche Beurteilung von Engagement‑Fällen zuständig.
Wichtig ist, dass das RIC ausschliesslich Empfehlungen ausspricht. Die Umsetzung – etwa Anlage‑ oder Stimmrechtsentscheide – liegt stets bei den einzelnen Mitgliedsinstitutionen, die als unabhängige Treuhänder handeln.
Wo sind die Regeln festgelegt?
Die verbindlichen Regeln, Zuständigkeiten und Verfahren sind in der Engagement und Ausschluss Richtlinie des SVVK festgehalten. Die Klima‑Stewardship‑Politik ergänzt diese im Hinblick auf klimabezogene Erwartungen.
Partner
Mit der Führung der Dialoge werden spezialisierte externe Anbieter beauftragt, welche über das entsprechende Netzwerk und Know-how verfügen. Mehr über unsere Partner.



